
AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle an uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die durch uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt worden sind, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Preise
1.1 Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
1.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei fest vereinbarten Preisen, im Falle der Veränderung der Kosten für Werkstoffe, Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Umsatzsteuer, Zölle usw. eine entsprechende Änderung des vereinbarten Preises zu verlangen.
2. Zahlung
2.1 Der Kunde erhält von uns eine Rechnung über den Rechnungsbetrag. Diese wird ihm zusammen mit der Ware ausgehändigt. Bei Abholung der Ware ist die Rechnung grundsätzlich sofort in bar fällig, im Falle der Lieferung der Ware an den Kunden per Nachname, es sei den es wurden mit uns andere Fälligkeitsregelungen und Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. Sollte der Fälligkeitstermin ohne Zahlungseingang verstreichen, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Ab Zahlungsverzug werden von uns Verzugszinsen nach der gesetzlichen Regelung des § 288 BGB erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens gem. § 288 Abs. 4 BGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.2 Bei größeren Auftragsvolumen können wir Vorauszahlungen oder der erbrachten Teilleistung entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
2.3 Müssen größere Papier- und/oder Kartonmengen oder besondere Materialien bereitgestellt werden, sind wir berechtigt, hierfür im Voraus Zahlung zu verlangen. Dies gilt auch für Fracht- und Portokosten.
2.4 Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht anerkannt sind, kann der Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, dass über die Gegenforderungen rechtskräftig zugunsten des Auftraggebers entschieden ist.
3. Lieferung, Versand, Fracht, Gefahrübergang
3.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich der Sitz der Firma Flyermeyer.de.
3.2 Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt, so geht die Gefahr i.S.d. § 447 BGB auf den Auftraggeber über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Dieses gilt auch für den Fall, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt.
3.3 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch uns. Wir sind jedoch berechtigt, durch ein anderes Unternehmen die Lieferung vornehmen zu lassen.
3.4 Verpackung und Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Außenverpackungen aus Papier oder Pappe werden zu unseren Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
3.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr, abweichend von 3.2, mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.
3.5 Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
3.6 Wenn der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht abholt, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder in ein Speditions- oder Lagerhaus eines Dritten einzulagern. Bei Aufträgen auf einen bestimmten Termin läuft die angemessene Frist spätestens mit Verstreichen dieses Termins ab, ansonsten in der Regel zwei Wochen nach Aufforderung zur Abholung bzw. der Anzeige der Versandbereitschaft. Das gilt auch, wenn die Auslieferung oder der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt werden oder infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich sind.
3.7 Unsere Haftung ist im Falle des 3.6 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.7 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, so stehen uns neben den Rechten aus § 323 BGB auch die Rechte aus §§ 280 ff BGB zu.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche, auch künftig entstehende, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt dabei erst als Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist.
4.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb, nicht aber zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung, berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zu diesem Zweck tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Kaufpreisforderungen mit Nebenrechten an uns ab. Wird die aus dem Weiterverkauf entstehende Kaufpreisforderung ihrerseits in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderung auf Bezahlung des sich aus der nächsten Feststellung des Saldos ergebenden Betrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
4.3 Ungeachtet der Abtretung, die dem Drittabnehmer des Auftraggebers zunächst nicht mitgeteilt werden soll, ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Wir haben jedoch das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung dieser Forderungen zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber uns Einzelabtretungserklärungen zuerteilen, die Drittabnehmer anzugeben und diesen die Abtretung nunmehr anzuzeigen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4.4 Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
4.5 Der Auftraggeber hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
5. Gewährleistung
5.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlt ihr die vereinbarte Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber uns dies - bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch wegen Verwirkung ausgeschlossen.
5.2 Bei rechtzeitiger Mängelanzeige haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Machen wir von diesem Recht innerhalb einer angemessenen Frist keinen Gebrauch, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
5.3 Nicht beanstandet werden können Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, also nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären.
5.4 Treten Mängel an einem Teil der Leistung oder Lieferung auf, ist der Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung berechtigt.
5.5 Wurden von uns Dritte zur Leistung oder Lieferung herangezogen, haften wir in jedem Fall nur in dem Umfang, in welchem wir unsererseits den Dritten haftbar machen können.
5.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Ein gleiches gilt für etwaige Differenzen zwischen etwaigen Abdrucken und dem Auflagendruck.
6. Sonstiges
6.1 Wird vom Auftraggeber Material beschafft, ist uns dieses frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Stellt der Auftraggeber Papier oder Karton zur Verfügung, so gehen das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen in unser Eigentum über.
6.2 Gestaltungsarbeiten sowie Entwürfe, Skizzen, Reproduktionen, Andrucke und sonstige Vorarbeiten werden berechnet, auch wenn der Druckauftrag nicht erteilt wird.
6.3 Von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
6.4 Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen und dergl. verbleibt bei uns vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung. Reproduktionen und Lithographien, Druckplatten, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Klischees, Matern, Prägeplatten, Stanzen und dergl. bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Auftraggeber zu liefern.
6.5 Sollen uns übergebene Manuskripte, Originale, Druckstücke, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber für eine entsprechende Versicherung selbst Sorge zu tragen.
6.6 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns schriftlich druckreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
6.7 Erfolgen Änderungen nach Druckfreigabe, so gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
6.8 Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist jedoch jedoch verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis von fünf - bei Farbdrucken von zehn Prozent - zuzüglich der Toleranzen der Papierindustrie zu akzeptieren.
6.9 Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen getroffen sind, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist - mindestens ein Monat - gekündigt werden.
6.10 Das Lagern und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen wie z. B. Druckarbeiten, Stehsatz, Matern, Druckplatten aller Art, fremder Papiere usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist uns besonders zu vergüten.
6.11 Wir behalten uns das Recht vor, ihren Firmentext und ihr Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
6.12 Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.
6.13 Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7. Wiederrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
8. Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich der Sitz der Firma Flyermeyer.de, derzeit Nürnberg. Ist der Auftraggeber Kaufmann, der nicht zu den in Paragraph 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, eine juristisch Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Nürnberg.
von 10 bis 18 Uhr für Sie da.
FLYERMEYER.de
Brettergartenstraße 14
90427 Nürnberg
| Hotline: | 0700-FLYERMEYER |
| Telefon: | (09 11) 322 553-0 |
| Telefax: | (09 11) 322 553-8 |
| ISDN: | (09 11) 322 553-9 |
| (Eurofile/Fritz) | |
| E-Mail: | info@flyermeyer.de |
